Erwartungsgemäß wird der Spielraum für die musikalische Arbeit wieder etwas größer. Die neuen regelungen der Diözese (51. Mitteilung) erlauben stufenweise wieder Proben:
„In Stadt-/Landkreisen, in denen an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tages-lnzidenz unter 100 liegt:
In Gottesdiensten können bis zu 8 (im Freien: bis zu 12) Chorsänger und – Sängerinnen eingesetzt werden, wenn die geltenden Mindestabstände (siehe Punkt 5 dieser Regelungen) eingehalten werden können.
Gesonderte Proben mit dem Ziel der Gottesdienstgestaltung sind für Chorgruppen bis zu 8 Sängerinnen und Sängern (im Freien: bis zu 12) möglich. Im Übrigen müssen die geltenden Hygienebestimmungen für Chorgruppen eingehalten werden (vgl. Musterhygienekonzept der 33. Mitteilung zur aktuellen Lage). Es wird empfohlen, die Proben im Freien oder in sehr großen Räumen (z. B. Kirchen) stattfinden zu lassen.“