Ab dem 7.9. gelten neue Regeln für die Kirchenmusik in der Diözese. Details entnehmen Sie bitte dem pdf.
Hier die Kernpunkte:
- Die Gemeinde darf mit Maske kurze Gesänge singen (z.B. Antwortgesang, Halleluja, Gloria, Sanctus)
- Es dürfen nicht mehr nur 4 Scholasänger*innen im Gottesdienst singen, sondern bis zu 12
- Der Abstand beim Singen der Chorgruppen im Gottesdienst beträgt 2 Metern (statt vorher 3m) seitlich und 3m in Singrichtung. Abstand zu Emporenbrüstung soll 2,5 m betragen. Abstand zur Gemeinde 6m.
- Gleiche Begrenzungen gelten auch für Blasinstrumente; andere Instrumente (z.B. Streicher): Abstand 1,5 m