Es gibt mit dem 22.10.2020 neue Regelungen die Kirchenmusik betreffend, die leider wieder erhebliche Einschränkungen mit sich bringen.

Im Wesentlichen:

  • Mit erreichen der Pandemiestufe 3 (seit 19.10.2020) ist kein Gemeindegesang mehr erlaubt
  • Es dürfen nur noch höchstens 8 Personen im Gottesdienst singen.
  • Es dürfen nur noch höchstens 8 Personen proben
  • Die Probe darf nicht länger als 50 Minuten sein.
  • Chorproben müssen der unmittelbaren Vorbereitung eines Gottesdienstes dienen.

Für Details lesen Sie bitte insbesondere Anhang 3 der „33. Mitteilng zur aktuellen Lage“ der Diözese.