Es gibt mit dem 22.10.2020 neue Regelungen die Kirchenmusik betreffend, die leider wieder erhebliche Einschränkungen mit sich bringen.
Im Wesentlichen:
- Mit erreichen der Pandemiestufe 3 (seit 19.10.2020) ist kein Gemeindegesang mehr erlaubt
- Es dürfen nur noch höchstens 8 Personen im Gottesdienst singen.
- Es dürfen nur noch höchstens 8 Personen proben
- Die Probe darf nicht länger als 50 Minuten sein.
- Chorproben müssen der unmittelbaren Vorbereitung eines Gottesdienstes dienen.
Für Details lesen Sie bitte insbesondere Anhang 3 der „33. Mitteilng zur aktuellen Lage“ der Diözese.