Die kirchenmusikalische D-Ausbildung der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist ein Qualifizierungsangebot für nebenberufliche Kirchenmusiker und eine Alternative zur umfangreicheren C-Ausbildung. Zum Oktober 2023 startet sie in eine neue Runde. Bis zum 2. Mai 2023 kann man sich anmelden.

Zur zweijährigen Ausbildung gehören sechs zentrale Unterrichts-Samstage (drei pro Jahr), die zeitgleich in vier Unterrichtsregionen der Diözese stattfinden (Aalen, Biberach, Rottweil und Stuttgart). Ganz nebenbei sind diese zentralen Termine auch eine gute Gelegenheit, Gleichgesinnte zu treffen.

Für Personen, die gerne singen, Klavier spielen, Ihre Chorleiterin im Verhinderungsfall gerne einmal vertreten oder gar selbst einen Chor übernehmen möchten, bietet die D-Ausbildung die ideale Möglichkeit, sich hierfür das nötige Rüstzeug anzueignen. Oder Sie sind von der „Königin der Instrumente“, der Orgel, so angetan, dass Sie Interesse haben, das Orgelspielen zu erlernen.

Auch wenn man schon längere Zeit im kirchenmusikalischen Dienst tätig ist, aber noch nie die Möglichkeit hatte, eine entsprechende Prüfung abzulegen, ist die D-Ausbildung genau richtig.

Die angehenden Chorleiterinnen und Chorleiter erhalten Chorleitungsunterricht, Anleitung in chorpraktischem Klavierspiel und Stimmbildungstraining. Im Bereich Orgel gibt es Unterricht in Liturgisches Orgelspiel, Orgelliteraturspiel und Orgelbaukunde. Gemeinsam werden die Fächer Liturgik und Musiktheorie absolviert.

Bis zum 2. Mai 2023 kann man sich bei Dekanatskirchenmusikerin Désirée Eisele, Waiblingen, (desiree.eisele@drs.de) oder Regionalkantor Reiner Schulte, Backnang (reiner.schulte@drs.de) zum Eignungstest anmelden. Beide stehen auch gern für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Voraussetzungen für die D-Ausbildung sind das Bestehen eines Eignungstests, der am 15.6.2023 stattfinden wird, ein Mindestalter von 13 Jahre (Orgel) bzw. 15 Jahre (Chorleitung), die Katholische Konfession und Bereitschaft zu verantwortungsvoller Arbeit im kirchlichen Dienst. Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern anderer Konfessionen wird nach Antrag entschieden.

 

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